Niedersachsen klar Logo

Kündigungsschutzklagen gegen VW AG im Zusammenhang mit sog. Dieselaffäre

- Termine beim Arbeitsgericht Braunschweig -


Beim Arbeitsgericht Braunschweig sind verschiedene Klagen gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der sog. Dieselaffäre anhängig. Folgende Termine sind bestimmt:

11.02.2019, 12 Uhr

Der Termin findet im Verwaltungsgericht Braunschweig statt.

Mit Kündigungsschutzklagen wendet sich der Kläger Oliver S. gegen fristlose Kündigungen vom 19.12.2017 und 08.01.2018, die hilfsweise ordentlich zum 30.09.2018 bzw. 31.12.2018 ausgesprochen wurden. Der Kläger verlangt darüber hinaus ua. Bonuszahlungen für das Jahr 2017 in Höhe von 114.700 € brutto sowie die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von gut 333.000 € wegen einer von dem Kläger in den USA gezahlten Geldstrafe. Zuletzt beantragt der Kläger außerdem, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.

Die Volkswagen AG hat eine auf Schadensersatz gerichtete Widerklage über 1 Mio. € eingereicht. Hierbei handelt es sich um einen Teil der Kosten für die strafrechtliche Rechtsberatung und -vertretung des Klägers, die die Beklagte zunächst übernommen hatte. Diese Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 3,9 Mio. €. Der Kläger wendet sich gegen diese Forderung und beantragt festzustellen, dass er nicht zur Zahlung von Rechtsverteidigungskosten in Höhe von 2,9 Mio. € verpflichtet ist. Die Volkswagen AG hat außerdem eine auf Schadensersatz gerichtete Feststellungsklage erhoben. Zu den zu ersetzenden Schäden zählt die Beklagte ua. Kosten für das sog. Monitorship, Rechtsverteidigungskosten der Beklagten für laufende Verfahren in den USA und Kosten für die Rechtsberatung im Hinblick auf den Umgang mit dem Monitor. Diese Forderungen sind zahlenmäßig nicht beziffert.

Es handelt sich um einen Gütetermin mit sich unmittelbar anschließendem Kammertermin. Wegen des zu erwartenden öffentlichen und medialen Interesses findet der Termin nicht im Arbeitsgericht Braunschweig, sondern im Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig statt.

18.02.2019, 12 Uhr

Die Führungskraft im Management, die in der Vergangenheit ua. in der Softwareabteilung des Geschäftsbereichs „Technische Entwicklung“ beschäftigt war, wendet sich gegen eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 17.08.2018. Die vorsorgliche ordentliche Kündigung ist zum 30.09.2019 ausgesprochen.

Die Volkswagen AG hat eine auf Schadensersatz gerichtete Feststellungsklage erhoben. Zu den zu ersetzenden Schäden zählt die Beklagte ua. Kosten für ein Rückkaufprogramm für betroffene Fahrzeuge in den USA, Kosten für das sog. Monitorship, Rechtsverteidigungskosten der Beklagten für laufende Verfahren in den USA sowie Kosten für die Rechtsberatung im Hinblick auf den Umgang mit dem Monitor. Diese Forderungen sind zahlenmäßig nicht beziffert.

Es handelt sich um einen Kammertermin. Das persönliche Erscheinen der Klägerin ist angeordnet. Über den Ort der Sitzung wird durch gesonderte Pressemitteilung informiert.

25.02.2019, 12 Uhr

Der Termin findet im Verwaltungsgericht Braunschweig statt.

Der zuletzt freigestellte Kläger ist ein ehemaliges Mitglied des „Markenvorstandes Volkswagen“, der für den Geschäftsbereich „Technische Entwicklung" zuständig war. Die von ihm erhobenen Kündigungsschutzklagen richten sich gegen fristlose Kündigungen vom 20.08.2018 und 13.09.2018, die hilfsweise ordentlich zum 30.09.2019 ausgesprochen wurden.

Die Volkswagen AG hat eine auf Schadensersatz gerichtete Feststellungsklage erhoben. Zu den zu ersetzenden Schäden zählt die Beklagte ua. Kosten für ein Rückkaufprogramm für betroffene Fahrzeuge in den USA, Kosten für das sog. Monitorship, Rechtsverteidigungskosten der Beklagten für laufende Verfahren in den USA sowie Kosten für die Rechtsberatung im Hinblick auf den Umgang mit dem Monitor. Diese Forderungen sind zahlenmäßig nicht beziffert.

Es handelt sich um einen Gütetermin mit sich unmittelbar anschließendem Kammertermin. Das persönliche Erscheinen des Klägers ist angeordnet. Wegen des zu erwartenden öffentlichen und medialen Interesses findet der Termin nicht im Arbeitsgericht Braunschweig, sondern im Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig statt.

11.03.2019, 12 Uhr

Der zuletzt als Hauptabteilungsleiter / Leiter Dieselmotorenentwicklung beschäftigte Kläger wendet sich gegen eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 17.08.2018. Die vorsorgliche ordentliche Kündigung ist zum 30.09.2019 ausgesprochen.

Der Kläger ist bereits im November 2015 widerruflich unter Fortzahlung seiner Vergütung von der Arbeitsleistung freigestellt worden.

Die Volkswagen AG hat eine auf Schadensersatz gerichtete Feststellungsklage erhoben. Zu den zu ersetzenden Schäden zählt die Beklagte ua. Kosten für ein Rückkaufprogramm für betroffene Fahrzeuge in den USA, Kosten für das sog. Monitorship, Rechtsverteidigungskosten der Beklagten für laufende Verfahren in den USA sowie Kosten für die Rechtsberatung im Hinblick auf den Umgang mit dem Monitor. Diese Forderungen sind zahlenmäßig nicht beziffert.

Es handelt sich um einen Kammertermin. Das persönliche Erscheinen des Klägers ist angeordnet. Über den Ort der Sitzung wird durch gesonderte Pressemitteilung informiert.

25.03.2019, 12 Uhr

Der Kläger wendet sich gegen eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 27.08.2018. Die vorsorgliche ordentliche Kündigung ist zum 30.09.2019 ausgesprochen. Der Kläger war von Mai 2005 bis April 2007 als Leiter des Bereichs „Entwicklung Aggregate“ im Ressort „Technische Entwicklung“ tätig. Seit 2014 ist der Kläger aufgrund einer Vorruhestandsvereinbarung von der Arbeitsleistung freigestellt.

Die Volkswagen AG hat eine auf Schadensersatz gerichtete Feststellungsklage erhoben. Zu den zu ersetzenden Schäden zählt die Beklagte ua. Kosten für ein Rückkaufprogramm für betroffene Fahrzeuge in den USA, Kosten für das sog. Monitorship, Rechtsverteidigungskosten der Beklagten für laufende Verfahren in den USA sowie Kosten für die Rechtsberatung im Hinblick auf den Umgang mit dem Monitor. Diese Forderungen sind zahlenmäßig nicht beziffert.

Es handelt sich um einen Gütetermin mit sich unmittelbar anschließendem Kammertermin. Das persönliche Erscheinen des Klägers ist angeordnet. Über den Ort der Sitzung wird durch gesonderte Pressemitteilung informiert.

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln