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Weitere Kündigungsschutzklage gegen VW AG im Zusammenhang mit sog. Dieselaffäre

- Anberaumung eines Kammertermins -


Beim Arbeitsgericht Braunschweig hat am 29. Oktober 2018 der Gütetermin in dem Kündigungsschutzverfahren des Klägers stattgefunden, der zuletzt als Hauptabteilungsleiter/Leiter Dieselmotorenentwicklung beschäftigt war.

Eine Verständigung der Parteien im Wege eines Vergleichs war im Gütetermin nicht möglich.

Der Vorsitzende Richter hat einen Kammertermin auf Montag, 11. März 2019 um 12 Uhr bestimmt

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