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Kosten

Kosten des Verfahrens

In der zweiten Instanz richtet sich die Kostenverteilung im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach den entsprechenden Regeln des gewöhnlichen Zivilprozesses: Die unterliegende Partei trägt die Kosten. Wird der Klage nur teilweise stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen, so sind die Kosten von jeder Partei anteilig zu tragen. Ein Kostenvorschuss wird nicht erhoben.

Weitergehende Informationen zu den Kosten des Verfahrens sowie zu der Streitwertfestsetzung finden Sie auf der Seite des Landesjustizportals.


Prozesskostenhilfe

Können Sie die Kosten eines Rechtsstreites nicht oder nur in Raten zahlen, kann Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dann werden die Kosten des Rechtsstreits ganz oder teilweise vom Staat getragen.

Weitergehende Informationen zu Prozesskostenhilfe finden Sie auf der Seite des Landesjustizportals.


Beratungshilfe

Können Sie die Kosten für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht selbst aufbringen, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit dem Berechtigungsschein können Sie außergerichtliche Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen.

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