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Zuständigkeit

des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen


Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ist zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse sämtlicher Arbeitsgerichte in Niedersachsen.

Weitere Informationen zum Arbeitsgerichtsprozess und Arbeitsrecht im Allgemeinen finden Sie auf der Seite des Landesjustizportals.



Rechtsantragstelle

Da vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist, ist keine Rechtsantragstelle eingerichtet.

Für die Einreichung von form- und fristgerechten Unterlagen ist der Prozessbevollmächtigte verantwortlich.


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